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Durch den Washingtoner "Weltnachrichtenvertrag" (WNV) wurden weltweit neue offizielle Landeskenner eingeführt (so für Deutschland "D", für den Freistaat Danzig "YM"), die ab 1. Januar 1929 gültig wurden. In Deutschland gab es ab dem 1.1.1929 insgesamt 136 Sendelizenzen zwischen D4AAA und D4YAE, davon sind 95 für kommerzielle Nutzer, 35 an Funkvereine und 6 an Einzelpersonen ausgegeben, auch als “weiße” Lizenzen bezeichnet. Völlig unzureichend im Angesicht hunderter aktiver Funkamateure. Funkamateure, die bisher ein inoffizielles Rufzeichen nutzten, passten sich dementsprechend an.
Referenz: QSL von D4RAD vom 26.07.1929 adresiert an Max Drechler, sein unlis-Rufzeichen D4DLD. Kein Hinweis auf den Operator D4RAD.
Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurden mit einem Schlag alle bisher von der Deutschen Reichspost ausgegebenen Sendelizenzen für ungültig erklärt. Viele OM´s sahen schwere Zeiten voraus. Aber es kam anders.
Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich für die inhaltliche Lenkung der Presse, der Literatur, der Bildenden Kunst, des Films, des Theaters, der Musik und des Rundfunks zuständig.
Goebbels erkannte sehr schnell, dass durch die deutschen Kurzwellen-Funkamateure eine weltumspannende Kommunikationsmöglichkeit geschaffen werden kann, worüber dieses „Neue Deutschland“ dann auch über diese Kanäle propagiert werden sollte. Durch die regional zuständigen Reichspostdirektionen wurden am 27.8.1933 insgesamt 180 Lizenzurkunden an "bewährte OM" ausgeben. Grundlage der Auswahl war eine Mitgliederliste, die im Mai dem Ministerium übergeben worden war. Die Lizenzen wurden ohne Prüfung der betroffenen OM ausgegeben.
Die Rechnung von Göbbels ging zunächst von offizieller Stelle auf: So gab es dann auch von offizieller DASD-Stelle diesen „Lobgesang“
Die Deutsche Reichspost erlässt zum 13.2.1935 die Bekanntmachung über Versuchssender.
So sah diese begehrte Erlaubnis für die „Funkfreunde“ aus.
Diese Periode von ca. 1934 (auch unter dem Einfluss der damaligen Olympischen Spiele) bis Kriegsbeginn, war eine sehr aktive Zeit für den deutschen Amateurfunk. Unzählige QSL-Karten aus den Nachlässen sind dafür Beleg.
Ab 1937 verschärften aber die staatlichen Stellen Hitler-Deutschlands die gesetzlichen Vorgaben. Speziell eine "Schwarzsender- Verordnung" wurde dabei ab 1941 in Kraft gesetzt.