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In den frühen 1920er Jahren erfasste das neue Medium Rundfunk in Deutschland eine regelrechte Euphorie. Jedermann wollte das Phänomen der drahtlosen Übertragung von Sprache und Musik im eigenen Wohnzimmer erleben. Aber natürlich waren vordergründig auch rein wirtschaftliche und politische Interessen der Obrigkeit im Spiel. Offiziell hieß es dazu in einer Verlautbarung:
"Nunmehr ist der Unterhaltungs-Rundfunk ins Leben getreten, dessen Hauptaufgabe folgende sind:
Quelle: http://www.klaumikli.de/Radio/Historisches/ArbRadioBew/node7.html
Deutschland wäre nicht Deutschland ohne gesetzliche Regeln gewesen:
"Die Benutzung und der Betrieb drahtloser Empfangsanlagen ist alleiniges Recht der Reichstelegraphenverwaltung (RTV) und daher für jeden anderen verboten. Für den besonderen Zweck des Rundfunks wird jedoch der Betrieb einer Empfangsanlage unter den nachstehenden Bedingungen gestattet."