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Amateurfunk aus Leidenschaft

In den frühen 1920er Jahren erfasste das neue Medium Rundfunk in Deutschland eine regelrechte Euphorie. Jedermann wollte das Phänomen der drahtlosen Übertragung von Sprache und Musik im eigenen Wohnzimmer erleben. Aber natürlich waren vordergründig auch rein wirtschaftliche und politische Interessen der Obrigkeit im Spiel. Offiziell hieß es dazu in einer Verlautbarung:

"Nunmehr ist der Unterhaltungs-Rundfunk ins Leben getreten, dessen Hauptaufgabe folgende sind:

  • Er soll weiteste Kreise des Volkes gute Unterhaltung und Belehrung durch drahtlose  Musik, Vorträge und dergleichen verschaffen.
  • Er soll dem Reich eine neue wichtige Einnahmequelle erschließen.
  • Durch die neue Einrichtung soll dem Reich und den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, an große Kreise der Öffentlichkeit nach Bedarf amtliche Nachrichten auf bequeme Weise zu übermitteln; durch letzteres ist ein Weg beschritten, der für die Staatssicherheit von Bedeutung werden kann."

Quelle: http://www.klaumikli.de/Radio/Historisches/ArbRadioBew/node7.html

Deutschland wäre  nicht Deutschland ohne gesetzliche Regeln gewesen:

"Die Benutzung und der Betrieb drahtloser Empfangsanlagen ist alleiniges Recht der Reichstelegraphenverwaltung (RTV) und daher für jeden anderen verboten. Für den besonderen Zweck des Rundfunks wird jedoch der Betrieb einer Empfangsanlage unter den nachstehenden Bedingungen gestattet."