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Amateurfunk aus Leidenschaft

In den frühen 1920er Jahren erfasste das neue Medium Rundfunk in Deutschland eine regelrechte Euphorie. Jedermann wollte das Phänomen der drahtlosen Übertragung von Sprache und Musik im eigenen Wohnzimmer erleben. Aber natürlich waren vordergründig auch rein wirtschaftliche und politische Interessen der Obrigkeit im Spiel. Offiziell hieß es dazu in einer Verlautbarung:

"Nunmehr ist der Unterhaltungs-Rundfunk ins Leben getreten, dessen Hauptaufgabe folgende sind:

  • Er soll weiteste Kreise des Volkes gute Unterhaltung und Belehrung durch drahtlose  Musik, Vorträge und dergleichen verschaffen.
  • Er soll dem Reich eine neue wichtige Einnahmequelle erschließen.
  • Durch die neue Einrichtung soll dem Reich und den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, an große Kreise der Öffentlichkeit nach Bedarf amtliche Nachrichten auf bequeme Weise zu übermitteln; durch letzteres ist ein Weg beschritten, der für die Staatssicherheit von Bedeutung werden kann."

Quelle: http://www.klaumikli.de/Radio/Historisches/ArbRadioBew/node7.html

Deutschland wäre  nicht Deutschland ohne gesetzliche Regeln gewesen:

"Die Benutzung und der Betrieb drahtloser Empfangsanlagen ist alleiniges Recht der Reichstelegraphenverwaltung (RTV) und daher für jeden anderen verboten. Für den besonderen Zweck des Rundfunks wird jedoch der Betrieb einer Empfangsanlage unter den nachstehenden Bedingungen gestattet."

In der Fachzeitschrift „Der Radio-Amateur“ heißt es 1924: „Von den drei verschiedenen Wegen, die die Teilnahme am Rundfunk eröffnen:

  • Detektorerlaubnis,
  • Teilnahme mittels amtlich zugelassener Apparate und
  • Audion-Versuchs-Erlaubnis.

Damit kommt für den eigentlichen Funkliebhaber, d. h. für den ausschließlich oder vorwiegend an der technischen Seite des Rundfunks interessierten Hörer eigentlich nur die zuletzt genannte Variante in Frage.

Eine sehr schöne und umfangreiche Dokumentation zum Thema Audion-Versuchserlaubnis fand ich hier:

https://herbert-boerner.de/Beitraege/Rdfk-Org/Audion-Versuchserlaubnis.pdf

Auf Grund der Neigung zu Eigenschwingungen und den dadurch verursachten Störungen war in den Anfangstagen des Radioempfangs (4. April 1924 bis 1. September 1925) vor dem Erwerb eines solchen Audion-Empfängers bzw. der Inbetriebnahme von Eigenbauten bei der Reichspost eine Audion-Versuchs-Erlaubnis für 60,- RM pro Jahr zu erwerben.

Empfängerselbstbau war ohne die Audion-Versuchs-Erlaubnis, die auch als Detektorversuchserlaubnis für 24,- RM für Detektorempfänger existierte, erst ab dem 1. September 1925 zulässig.

Unter der Regie der Ober Post Direktionen (OPD) konnten nur Vereinsmitglieder eines offiziellen Radio-Klub des Deutschen Funk-Kartells eine Prüfung ablegen.

Das Funk-Kartell zählte 1924 bei der Gründung 15.000 und Ende 1924 bereits 33.398 Mitglieder.

  • Deutscher Radio-Klub e.V. in Berlin,                                       8796 Mitglieder
  • Funkverband Niederdeutschland e. V. in Hamburg,                2852 Mitglieder
  • Mitteldeutscher Radioverband e. V. in Leipzig,                       6128 Mitglieder
  • Oberdeutscher Funkverband e. V. in Stuttgart,                       3478 Mitglieder
  • Ostdeutscher Radio-Klub e. V. in Königsberg,                          489 Mitglieder
  • Pommerscher Radio-Klub e. V. in Stettin,                                  536 Mitglieder
  • Süddeutscher Radio-Klub e. V. in München,                            3220 Mitglieder
  • Südwestdeutscher Radio-Klub e. V. in Frankfurt a. M.,            3878 Mitglieder
  • Verein der Funkfreunde Schlesiens e. V. in Breslau,                1294 Mitglieder
  • Westdeutscher Funkverband e. V. in Münster i. W.,                2727 Mitglieder

Hier die komplette Übersicht der regionalen Radio-Clubs:

https://www.dokufunk.org/upload/funkkartell_1924_1925_vereine_verbaende.pdf

Die Bewerber für die Audion-Erlaubnis  mussten, um diese Genehmigung zu erlangen, sich einer Prüfung auf ihre technischen Kenntnisse und Fertigkeiten unterziehen. Erst wenn diese Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Gewähr bietet, durch seine funktechnische Beschäftigung die übrigen Rundfunkteilnehmer und den sonstigen Funkverkehr nicht zu stören, wurde ihm die Audion-Versuchs-Erlaubnis erteilt.“

Die Zahl der Hörer-Anmeldungen erreichte in Deutschland innerhalb kurzer Zeit die Millionen-Grenze.

Quelle: Uwe, DL2SWR

Mit Abschaffung der Audion-Versuchserlaubnis  im Herbst 1925  lösten sich die meisten Radio-Clubs auf , bzw. Mitglieder  integrierten sich im Deutschen Funktechnischen Verein. Dieser D.F.T.V.  war auch in der späteren Zeit die Basis für den DASD,